Überfallprävention nach DGUV Vorschrift 25

Das Hauptziel der Überfallprävention besteht darin, den Anreiz für Überfälle so gering wie möglich zu halten. Die neue DGUV-Vorschrift 25 „Überfallprävention“ erweitert den Geltungsbereich der alten „UVV-Kassen“ und gilt nun auch für Spielstätten, Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand.

Unsere langjährige Erfahrung im Sparkassenumfeld macht uns zu Ihrem zuverlässigen Partner in diesem Bereich.

Unsere Leistungen in der Überfallprävention

Mit unserer Expertise in der Überfallprävention tragen wir aktiv dazu bei, Risiken zu minimieren und ein sicheres Umfeld für Mitarbeiter und Kunden zu schaffen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und professionelle Unterstützung.

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

    Spezialisierte Beurteilungen für Sparkassen und kommunale Kassen.

  • Abstimmung mit Sachversicherern

    Effiziente Kommunikation zur Sicherstellung optimaler Versicherungslösungen.

  • Beratung zu sicherheitstechnischen Einrichtungen

    Unterstützung bei der Auswahl und Planung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie optischen Raumüberwachungsanlagen.

  • Halbjährliche Unterweisungen

    Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung und Prävention.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherungskonzepten

    Entwicklung maßgeschneiderter Strategien für mehr Sicherheit.

  • Konzepte zur Bargeldlogistik

    Optimierung des Bargeldflusses für maximale Sicherheit und Effizienz.

  • Protokollierung und Nachverfolgung von Sicherheitsmängeln

    Dokumentation von Begehungen und Unterstützung bei der Beseitigung identifizierter Risiken.