Überfallprävention nach DGUV Vorschrift 25
Das Hauptziel der Überfallprävention besteht darin, den Anreiz für Überfälle so gering wie möglich zu halten. Die neue DGUV-Vorschrift 25 „Überfallprävention“ erweitert den Geltungsbereich der alten „UVV-Kassen“ und gilt nun auch für Spielstätten, Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand.
Unsere langjährige Erfahrung im Sparkassenumfeld macht uns zu Ihrem zuverlässigen Partner in diesem Bereich.
Unsere Leistungen in der Überfallprävention
Mit unserer Expertise in der Überfallprävention tragen wir aktiv dazu bei, Risiken zu minimieren und ein sicheres Umfeld für Mitarbeiter und Kunden zu schaffen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und professionelle Unterstützung.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Spezialisierte Beurteilungen für Sparkassen und kommunale Kassen.
Abstimmung mit Sachversicherern
Effiziente Kommunikation zur Sicherstellung optimaler Versicherungslösungen.
Beratung zu sicherheitstechnischen Einrichtungen
Unterstützung bei der Auswahl und Planung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie optischen Raumüberwachungsanlagen.
Halbjährliche Unterweisungen
Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung und Prävention.
Erstellung von Betriebsanweisungen und Sicherungskonzepten
Entwicklung maßgeschneiderter Strategien für mehr Sicherheit.
Konzepte zur Bargeldlogistik
Optimierung des Bargeldflusses für maximale Sicherheit und Effizienz.
Protokollierung und Nachverfolgung von Sicherheitsmängeln
Dokumentation von Begehungen und Unterstützung bei der Beseitigung identifizierter Risiken.