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Wir freuen uns auf die Partnerschaft und drücken unseren Buam fleißig die Daumen. Und wie wichtig Arbeitsschutz auch im Profisport ist, zeigt sich schon allein an der Ausrüstung. Ein cooler Brückenschlag, wie wir finden. Inhaber Sascha Richter: „Unsere Firma ist im Oberland stark verwurzelt – wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Viele Sponsoren – von klein bis groß – erreichen zusammen mit den Fans, dass unser Eishockey erfolgreich ist und Spaß macht. Wir sehen uns im Stadion!"

„Das bringt doch nichts und macht nur Arbeit“, winken Verantwortliche in den Betrieben manchmal ab. Das ist eine riskante Denkweise. Investitionen in Sicherheit und Gesundheit haben vielerlei Nutzen für Betriebe, Beschäftigte und Volkswirtschaft. Geringere Fehlzeiten, bessere Betriebskultur und klare Strukturen gehören dazu und machen Betriebe insgesamt erfolgreicher. Aus juristischer Sicht ist der Aspekt der Rechtssicherheit gegenüber Regressforderungen und Strafrecht wichtig. Weniger menschliches Leid durch Unfälle oder Krankheiten sollte ein erstrebenswertes Ziel nicht nur für Arbeitgeber sein. Das entlastet die Volkswirtschaft und damit jeden Betrieb durch geringere Kosten. Arbeitsschutz ist darum eine wichtige Führungsaufgabe. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

„Der Kollege hat Jahrzehnte Erfahrung. Dem kann nicht passieren“, nehmen die Beschäftigten fast automatisch an. Oder der Kollege selbst sagt: „Das haben wir doch immer so gemacht.“ Schwache Argumente für unfallträchtiges Handeln – steigt doch das Unfallrisiko statistisch sogar eher bei der Arbeit im Alter. Älter Beschäftigte haben es früher oft noch anders gelernt. Routine oder nachlassende körperliche Kräfte führen außerdem nicht selten zu Fehlern. Die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung ist für erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weniger wichtig, damit alle sicher arbeiten. Überzeugen kann dabei nachhaltigere Wirkung zeigen als das Appellieren ans Pflichtgefühl. Nicht zu unterschätzen ist – im Guten wie im Schlechten – nämlich auch die Vorbildfunktion bzw. „Nachahmergefahr“ von älteren Beschäftigten für Jüngere und Auszubildende. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

„Ohne Gefahrstoffe können wir nicht arbeiten!“ Dann muss gründlicher analysiert werden. Denn es gibt sowohl eine gesetzliche Pflicht, Gefahrstoffe möglichst zu vermeiden (Substitutionsprüfung) als auch viele Möglichkeiten dazu. Die erfolgreiche Substitution hat viele praktische und gesundheitliche Vorteile. Sie erspart den Betrieben die sonst nach Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Pflichten: Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung, Kennzeichnung, Unterweisung und Lagervorschriften. In Bauhöfen z. B. folgende erfolgreiche Substitutionen eingesetzt: - Elektromotorgeräte (Abgase, Lärm) - Sonderkraftstoffe (Benzol) - Wasserlacke (Lösungsmittel) - wässrige Reininger (Ersatz klassischer Bremsenreiniger) - moderne Putzmittel (keine Kennzeichnungspflicht) Gefahrstoffe schaden der Gesundheit und der Umwelt. Ihre Vermeidung macht die Arbeitswelt gesünder und hilft weitverbreitete gesundheitliche Leiden wie Lärmschwerhörigkeit, Krebs und Hautkrankheiten zu reduzieren. Bei der Substitutionsprüfung kann der Produktberater des Fachhändlers unterstützen. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte in der Verwaltung bzw. an Büroarbeitsplätzen nicht unterwiesen werden, weil kein Risiko gesehen wird. Weit gefehlt, denn auch an diesen Arbeitsplätzen bestehen nicht unerhebliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich am häufigsten folgende Unterweisungsinhalte: - Benutzung von Leitern und Tritten - Stolpern, Rutschen und Stürzen - Erste Hilfe, Brandschutz, Gebäudeevakuierung - Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze - Gewalt- und Überfallprävention - Umgang mit Bargeld und Wertgegenständen - Psychische Belastungen Unterweisungen müssen vom Unternehmer oder seinen Führungskräften durchgeführt werden und haben durch regelmäßige Wiederholungen bei den Beschäftigten eine wichtige Funktion im Arbeitsschutz. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

Viele Menschen verbringen durch ihre berufliche Tätigkeit (und auch privat) viel Zeit im Freien. Hautkrebsprävention ist dabei ein wichtiges Thema. Zu Unterweisungen oder betrieblichen Gesundheitstagen setze ich eine handelsübliche, professionelle Kamera, die von einer Spezialfirma dahingehend umgebaut wurde, dass diese ausschließlich den UV-Lichtanteil erfasst, ein. Aufgetragene Sonnencreme wird so im Bild schwarz dargestellt. Durch diesen Effekt erkennt man Hautstellen, die beim Eincremen vergessen werden – Kinn, Haaransatz, Ohren oder am Hals. Der Einsatz dieser UV-Kamera kann einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Hautkrebsfällen leisten und die Gesundheit nachhaltig schützen. Es ist an der Zeit, innovative Technologien wie diese zu nutzen, um die Präventionsarbeit zu stärken. Fragen Sie mich gerne für eine Unterweisung oder Vorträge an.

Oft wird der Schwerpunkt in den Betrieben auf das Unfallgeschehen gelegt, weil es früher größere Bedeutung hatte. Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheit) beinhaltet heute auch die Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (z.B. psychische Belastungen). Die damit verbundenen Kosten nehmen zu. Arbeitsunfähigkeitszeiten durch Muskelskelett- und psychische Erkrankungen befinden sich auf einem Höchststand. In einer technisch immer sicherer werdenden und sich wandelnden Arbeitswelt gewinnen Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und psychische Belastungen an Bedeutung. Für ihre Vermeidung ist der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gefordert. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

Die Wahl von PSA ist häufig die bevorzugte Lösung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen in den Betrieben. Nach dem „STOP-Prinzip“ müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst die Substitution (Ersatz bzw. Vermeidung), dann die technischen und die organisatorischen und erst anschließend die persönlichen Schutzmaßnahmen gewählt werden. Die Wahl von PSA hat bekanntlich auch Nachteile wie Akzeptanzprobleme, Fehl- und Nichtbenutzung der Beschäftigten sowie Unterweisungs-, Kontroll- und Prüfpflichten der Unternehmerin / des Unternehmers. Daher wählt man sie nur nachrangig. Ein Beispiel: Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist oft vorhanden, aber wird von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen (Bequemlichkeit, Vergessen, fehlende Anschlagpunkte) nicht genutzt. Auch unterbleiben oft erforderliche Schulungen, Unterweisungen und technische Prüfungen zu der PSA durch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Und letztlich ist man nach einem Sturz in die PSA nicht automatisch sicher, weil der Abgestürzte noch geborgen werden muss. Eine technische Lösung wie ein Geländer (kollektive Schutzeinrichtung) oder eine Hubarbeitsbühne wäre sicherer und oft auch wirtschaftlicher. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

Oft werden in Unternehmen alleinig die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Erstellung und Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung beauftragt. Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich bei dem Prozess der Gefährdungsbeurteilung, ist aber nicht dafür verantwortlich. Daher unterschreibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefährdungsbeurteilung auch nicht. Die Schutzmaßnahmen in der Gefährdung müssen im betrieblichen Dialog festgelegt werden (z.B. im Arbeitsschutzausschuss), damit sie praktikabel sind und Akzeptanz finden können. Außerdem müssen die Schutzmaßnamen auch im Betrieb umgesetzt werden und regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft werden. Das kann nur eine disziplinarische und verantwortliche Führungskraft. Die Fachkraft ist das nicht! Auch im Sinne einer Kosteneinsparung sollte die Gefährdungsbeurteilung von den Führungskräften erstellt und umgesetzt werden. Es ist ihre geschuldete Aufgabe und nicht durch (zusätzliche) Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt werden. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)

Viele Führungskräfte und Unternehmen meinen, dass die Sicherheitsbeauftragten für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen verantwortlich sind und damit z.B. die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen hätten. Richtig ist aber: Auch wenn der Begriff des „Beauftragten“ täuschen mag, Sicherheitsbeauftragte unterstützen „nur“ die Führungskräfte und Arbeitgebende bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Sicherheitsbeauftragter ist ein freiwilliges Ehrenamt. Die Verantwortung der Führungskraft ist unabdingbar. Diese Fehleinschätzung führt leider oft dazu, dass sich Führungskräfte ihrer eigenen Verantwortung nicht ausreichend bewusst sind und dadurch leidet die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Weiter schreckt sie potenzielle Sicherheitsbeauftrage ab, dieses Amt zu übernehmen. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)