Irrtümer im Arbeitsschutz Teil 3 - Persönliche Schutzausrüstung
Sascha Richter • 10. Januar 2025
„Persönliche Schutzausrüstung (PSA) löst jedes Arbeitssicherheitsproblem.“
Die Wahl von PSA ist häufig die bevorzugte Lösung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen in den Betrieben.
Nach dem „STOP-Prinzip“ müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst die Substitution (Ersatz bzw. Vermeidung), dann die technischen und die organisatorischen und erst anschließend die persönlichen Schutzmaßnahmen gewählt werden. Die Wahl von PSA hat bekanntlich auch Nachteile wie Akzeptanzprobleme, Fehl- und Nichtbenutzung der Beschäftigten sowie Unterweisungs-, Kontroll- und Prüfpflichten der Unternehmerin / des Unternehmers. Daher wählt man sie nur nachrangig. Ein Beispiel: Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist oft vorhanden, aber wird von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen (Bequemlichkeit, Vergessen, fehlende Anschlagpunkte) nicht genutzt. Auch unterbleiben oft erforderliche Schulungen, Unterweisungen und technische Prüfungen zu der PSA durch die Unternehmerinnen und Unternehmer. Und letztlich ist man nach einem Sturz in die PSA nicht automatisch sicher, weil der Abgestürzte noch geborgen werden muss. Eine technische Lösung wie ein Geländer (kollektive Schutzeinrichtung) oder eine Hubarbeitsbühne wäre sicherer und oft auch wirtschaftlicher. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)