Irrtümer im Arbeitsschutz Teil 4 - "nur" Arbeitsunfälle??
Sascha Richter • 11. Januar 2025
„Arbeitsschutz meint nur Arbeitsunfälle.“
Oft wird der Schwerpunkt in den Betrieben auf das Unfallgeschehen gelegt, weil es früher größere Bedeutung hatte.
Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheit) beinhaltet heute auch die Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (z.B. psychische Belastungen). Die damit verbundenen Kosten nehmen zu. Arbeitsunfähigkeitszeiten durch Muskelskelett- und psychische Erkrankungen befinden sich auf einem Höchststand. In einer technisch immer sicherer werdenden und sich wandelnden Arbeitswelt gewinnen Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und psychische Belastungen an Bedeutung. Für ihre Vermeidung ist der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung gefordert. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)