Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet die Grundlage unserer Arbeit im Bereich Arbeitsschutz. Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung unterstützen.


Ziele des ASiG:

  • Anwendung der Vorschriften auf betriebliche Gegebenheiten:
    Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften werden individuell an die Betriebsverhältnisse angepasst.
  • Umsetzung gesicherter Erkenntnisse:
    Aktuelle arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Standards tragen zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes bei.
  • Maximierung des Wirkungsgrades:
    Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz werden so gestaltet, dass sie höchste Effizienz erzielen.


Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte für eine sichere Arbeitsumgebung. Setzen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsschutz und profitieren Sie von individuellen Lösungen, die gesetzlichen Vorgaben und branchenspezifischen Anforderungen gerecht werden.

Unsere Leistungen im Detail

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir passgenaue Lösungen, um Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesetzeskonform zu gestalten.

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

    Strukturierte Implementierung aller Maßnahmen.

  • Gefährdungsbeurteilung

    Bewertung und Minimierung der Risiken für Beschäftigte.

  • Ursachenanalyse bei Arbeitsunfällen

    Identifikation von Unfallursachen und Prävention zukünftiger Risiken.

  • Persönliche Schutzausrüstung

    Auswahl, Erprobung und Einführung passender Schutzmaßnahmen.

  • Unterweisungen und Schulungen

    Schulung Ihrer Mitarbeiter zu allen relevanten Themen des Arbeitsschutzes.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

    Präzise und verständliche Dokumentationen für den Arbeitsalltag.

  • ASA-Sitzungen

    Organisation und Begleitung der regelmäßigen Arbeitssicherheitsausschusssitzungen.

  • Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

    Fachgerechte Schulung und Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter.

  • Gefahrstoffmanagement

    Verwaltung von Gefahrstoffen, einschließlich Gefahrstoffkataster und Sicherheitsdatenblättern.

  • Planungsunterstützung bei Neu- oder Umbauten

    Beratung für Bauprojekte wie Feuerwehren, Bauhöfe, Schulen oder Kindergärten.

  • Kommunikation mit Behörden

    Ansprechpartner für Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht.

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung

    Bewertung und Reduktion psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.