Irrtümer im Arbeitsschutz Teil 2 - Gefährdungsbeurteilung

Sascha Richter • 9. Januar 2025

„Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen die Gefährdungsbeurteilung.“

Oft werden in Unternehmen alleinig die Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Erstellung und Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung beauftragt.

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich bei dem Prozess der Gefährdungsbeurteilung, ist aber nicht dafür verantwortlich. Daher unterschreibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefährdungsbeurteilung auch nicht. Die Schutzmaßnahmen in der Gefährdung müssen im betrieblichen Dialog festgelegt werden (z.B. im Arbeitsschutzausschuss), damit sie praktikabel sind und Akzeptanz finden können. Außerdem müssen die Schutzmaßnamen auch im Betrieb umgesetzt werden und regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft werden. Das kann nur eine disziplinarische und verantwortliche Führungskraft. Die Fachkraft ist das nicht! Auch im Sinne einer Kosteneinsparung sollte die Gefährdungsbeurteilung von den Führungskräften erstellt und umgesetzt werden. Es ist ihre geschuldete Aufgabe und nicht durch (zusätzliche) Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt werden.  
(Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)