Irrtümer im Arbeitsschutz Teil 1 - Sicherheitsbeauftragte
Sascha Richter • 8. Januar 2025
„Sicherheitsbeauftragte sind für die Arbeitssicherheit im Unternehmen zuständig.“
Viele Führungskräfte und Unternehmen meinen, dass die Sicherheitsbeauftragten für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen verantwortlich sind und damit z.B. die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen hätten.
Richtig ist aber: Auch wenn der Begriff des „Beauftragten“ täuschen mag, Sicherheitsbeauftragte unterstützen „nur“ die Führungskräfte und Arbeitgebende bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Sicherheitsbeauftragter ist ein freiwilliges Ehrenamt. Die Verantwortung der Führungskraft ist unabdingbar. Diese Fehleinschätzung führt leider oft dazu, dass sich Führungskräfte ihrer eigenen Verantwortung nicht ausreichend bewusst sind und dadurch leidet die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Weiter schreckt sie potenzielle Sicherheitsbeauftrage ab, dieses Amt zu übernehmen. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)