Irrtümer im Arbeitsschutz Teil 5 - Unterweisung für Alle?!

Sascha Richter • 12. Januar 2025

„In der Verwaltung muss nicht unterwiesen werden.“

Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte in der Verwaltung bzw. an Büroarbeitsplätzen nicht unterwiesen werden, weil kein Risiko gesehen wird.

Weit gefehlt, denn auch an diesen Arbeitsplätzen bestehen nicht unerhebliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich am häufigsten folgende Unterweisungsinhalte:

- Benutzung von Leitern und Tritten
- Stolpern, Rutschen und Stürzen
- Erste Hilfe, Brandschutz, Gebäudeevakuierung
- Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze
- Gewalt- und Überfallprävention
- Umgang mit Bargeld und Wertgegenständen
- Psychische Belastungen
Unterweisungen müssen vom Unternehmer oder seinen Führungskräften durchgeführt werden und haben durch regelmäßige Wiederholungen bei den Beschäftigten eine wichtige Funktion im Arbeitsschutz. (Quelle: KUVB, UV-Aktuell 04-2024)